Brand im Krankenhaus gelegt

Brand im Krankenhaus gelegt und dann in Uniform beim Löscheinsatz
Dillingen (vN, dz) - Weil er seine Ausbildung erst im Frühjahr beginnen sollte, hätte der 26-jährige Feuerwehranwärter, der erst vor drei Wochen in Dillingen eingetreten war und bislang nur einen Übungsabend zur Einkleidung besucht hatte, gar nicht ausrücken dürfen, als am vergangenen Mittwochnachmittag der Feueralarm im Dillinger Kreiskrankenhaus St. Elisabeth ausgelöst wurde. Und Wolfgang Voit von der Klinikverwaltung wunderte sich denn auch, den Mann in Uniform just dort zu sehen, wo er seit zwei Wochen Sozialstunden ableisten musste. Der Grund: Er war im vergangenen Jahr wegen Brandstiftung im Keller eines Höchstädter Wohnhauses zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegenüber Voit hatte der in der Technik eingesetzte 26-Jährige geäußert, er sei unschuldig, man habe ihm „die Zündelei in die Schuhe geschoben“.
Einen Tag vorher wollte er eine Scheune abfackeln
Mittlerweile weiß man, warum der Mann genau wusste, wo der Löscheinsatz stattfinden musste: Er hat das Feuer im Röntgenarchiv im Untergeschoss des Krankenhauses selbst gelegt. Der Pyromane, der sich laut Auskunft der Kripo selbst als krank bezeichnet, hat zwischenzeitlich auch gestanden, am vergangenen Dienstag ein Feuer auf dem ehemaligen landwirtschaftlichen Klosterhof am Dillinger Reitweg gelegt zu haben. Dort brannte die Plane eines Anhängers, das Feuer ging jedoch von alleine wieder aus. Ziel war angeblich, die benachbarte Scheune abzufackeln.
Außerdem räumte er laut Polizei ein, für den Brand am 17. November im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses am Paradiesweg in Dillingen verantwortlich zu sein. Das Haus wird von drei Familien bewohnt, verletzt wurde bei dem Brand glücklicherweise niemand. Die Freiwillige Feuerwehr Dillingen rückte mit der Drehleiter an, konnte aber nicht verhindern, dass der Dachstuhl völlig ausbrannte. Den Schaden gab die Polizei damals mit rund 80 000 Euro an.
Verheiratet und Vater eines kleinen Kindes
Derzeit prüft die Kripo, ob der verheiratete Vater eines kleinen Kindes auch für andere ungeklärte Brände als Täter in Frage kommt, beispielsweise für das Feuer im Jugendcafé am Dillinger Stadion. Der zunächst unbekannte Täter hatte im Keller der Kreisklinik Dillingen, im Archivraum, die dort gelagerten Röntgenbilder angezündet. Durch den Brand entstand eine starke Rauchentwicklung, die vom Keller bis ins Erdgeschoss reichte. Das Feuer verursachte keinen Gebäudeschaden. Es wurde auch niemand verletzt. Durch den Rauch sind jedoch Reinigungskosten im Gebäude in Höhe von circa 15 000 Euro zu veranschlagen, schätzt die Polizei.
Die Kriminalpolizei Dillingen konnte den Täter ermitteln und diesen noch am selben Abend gegen 18.30 Uhr festnehmen. Der Brandstifter wurde zwischenzeitlich dem Ermittlungs-Richter vorgeführt.
Ziellos mit dem Rad durch Dillingen
Nach Informationen der Kripo Dillingen, muss der arbeitslose 26-Jährige mit dem Fahrrad des Öfteren ziellos durch Dillingen gefahren sein. Dabei habe sich immer stärker ein innerer Druck aufgebaut, er müsse ein Feuer legen. Auf diese Art seien wohl zahlreiche Papiertonnen in Flammen aufgegangen. Und in einer derartigen Situation sei der Dillinger wohl auch an das Mehrfamilienhaus am Paradiesweg geraten, wo er die Türen unverschlossen fand und ins Dachgeschoss aufstieg, um Feuer zu legen, wohl wissend, so die Kripo, dass sich dort Menschen aufhielten. Dies würde den Tatbestand der schweren Brandstiftung erfüllen, während das Feuer im Kreiskrankenhaus - weil kein eigentlicher Gebäudeschaden entstanden ist - juristisch nur als Sachbeschädigung durch Brandlegung einzustufen sei.
Überprüfung durch Wehr nicht möglich
Kreisbrandrat Frank Schmidt bestätigte im Gespräch mit der DZ, dass sich der Brandstifter vor drei Wochen um die Aufnahme in den Kreis der aktiven Wehrmänner in Dillingen beworben habe.
Er sei jedoch lediglich bei einem Übungsabend eingekleidet worden, die Ausbildung sollte im Frühjahr beginnen.
Schmidt bedauerte, dass die Feuerwehr keine Möglichkeit besitze, bei Anwärtern ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern.
Quelle: www.augsburger-allgemeine.de


