Verstärkte Kontrollen

Verstärkte Kontrollen bei den Umzügen Landkreis (pm) - Rechtzeitig vor Beginn der Faschingssaison weist Landrat Leo Schrell sowohl die Veranstalter als auch die Teilnehmer an Faschingsumzügen auf wichtige einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen hin. Bei Beachtung gewisser Grundregeln, so der Landrat, können Unfälle und Personenschäden in aller Regel vermieden werden.
Nach dem tragischen Unfall im Fasching 2008 in Wertingen hatte der Landrat die Initiative ergriffen und einen Gesprächskreis unter Beteiligung der Veranstalter von Faschingsumzügen, der Polizei, der Kommunen und des TÜVs einberufen. Ziel war unter anderem, gemeinsam Mindeststandards für den Betrieb von „Faschingswagen“ zu erarbeiten, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten, ohne dabei die Brauchtumspflege und Faschingstradition über Gebühr einzuschränken.
Nicht generell für alle Wagen
So einigten sich die Gesprächsteilnehmer beispielsweise darauf, dass nicht generell für alle Faschingswagen ein Sachverständigengutachten gefordert werden soll. Vielmehr sollen nur Umzugsteilnehmer, deren Fahrzeuge über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen, wesentlich verändert wurden oder die zulässigen Maße überschreiten, die Verkehrssicherheit ihrer Faschingswagen durch ein aktuelles Sachverständigengutachten nachweisen.
Darüber hinaus verständigten sich sämtliche Beteiligten darauf, dass als „Faustregel“ je eine Begleitperson pro Rad die Faschingswagen begleiten soll, die maximale Lautstärke vor, während und nach den Umzügen auf ein vernünftiges Maß reduziert und Süßigkeiten und sonstige Gegenstände weiterhin nur ausgeteilt, nicht jedoch geworfen werden sollen.
Merkblatt im Internet einsehbar
Der Bitte der Umzugsveranstalter, von behördlicher Seite für die Teilnehmer an den Faschingsumzügen ein Merkblatt mit allen zu beachtenden Vorgaben zu erstellen, ist das Landratsamt bereits im Sommer nachgekommen und hat das Merkblatt auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-dillingen.de) veröffentlicht.
Im Interesse der Sicherheit der Umzugsteilnehmer und der Besucher von entsprechenden Faschingsveranstaltungen wird die Polizei laut Mitteilung des Landratsamtes durch vermehrte Kontrollen die Einhaltung der einvernehmlich mit den Veranstaltern festgelegten Sicherheitsstandards sicherstellen.
Nähere Informationen sind beim Landratsamt (Telefon 09071/51-173, Martina Klement) erhältlich.
Quelle: www.augsburger-allgemeine.de


